BEWERBUNG

Projektauswahlverfahren

Die Verteilung des Regionalbudgets verläuft nach einem festgelegten Prozess und einem transparenten Verfahren.

Bei dem Regionalbudget handelt es sich um 200.000 Euro Gesamtbudget, bestehend aus Landesmitteln. Damit können Projekte, deren Kosten zwischen 3.000 Euro und 20.000 Euro liegen gefördert werden.

Die Gelder müssen durch die Projektträger im jeweiligen Jahr abgerechnet werden. Da dieses Geld gerecht verteilt werden sollen und niemand dabei bevorzugt werden darf, wird eine Bewerbungsfrist festgelegt, bis zu der die Bewerbungen eingereicht sein müssen. Sollten Sie dieses Datum verpassen oder bis dahin mit Ihren Vorbereitungen nicht fertig werden, können Sie sich erst im nächsten Jahr bewerben. Sollten die eingereichten Projekte das zur Verfügung stehende Geld nicht vollständig verbraucht haben, besteht die Möglichkeit einer zweiten Bewerbungsfrist im Laufe des betreffenden Jahres.

Bei den Projekten kann es sich um Investitionen von Kommunen, Unternehmen, Vereinen und auch Einzelpersonen im Aktionsgebiet handeln, die die Entwicklung des Kraichgaus unterstützen. Die Projekte sollten aus den Bereichen Dorfentwicklung (z.B. Dorfplatzgestaltung, Dorftreffpunkte, Freizeitangebote oder Generationenfreundlichkeit), Investitionen in Infrastruktur (z.B. für den Tourismus oder für die Elektromobilität) oder Nah- und Grundversorgung (z.B. Dorfläden, Verkaufsautomaten) kommen. Das Regionalbudget soll vor allem auch die Dorfgemeinschaft stärken, idealerweise in dem sich die Einwohner oder die ansässigen Vereine gemeinsam überlegen, was vor Ort gebraucht wird.

Die eingereichten Projekte dürfen noch nicht begonnen worden sein!

Sie müssen aber bereits einen vorangeschrittenen Planungsstand aufweisen, um die weiteren zeitlichen Rahmenbedingungen erfüllen zu können. Die Projektbewerbungen werden vom gewählten Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Bewertungskriterien beurteilt, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Bitte beachten Sie dabei: Da es sich um jährliche Mittel handelt, müssen Sie das Projekt binnen des jeweiligen Kalenderjahres umgesetzt, bezahlt und die Rechnungen rechtzeitig vor Ende des Kalenderjahres bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht haben, sonst verfällt die Förderung! Grundsätzlich sollten Sie vor einer Bewerbung mit dem Regionalmanagement Kontakt aufzunehmen, um die Förderwahrscheinlichkeit abzustimmen.

Fristgerecht eingereichte Projekte werden zunächst von der LEADER-Geschäftsstelle auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen und grundlegenden Anforderungen für die Projektidee eingeschätzt. Gerne kann im Vorfeld eine Beratung zu den Chancen der Förderung stattfinden. Die Geschäftsstelle informiert über den Ausgang dieser Vorprüfung und gibt, sofern notwendig, Vorschläge zur Verbesserung des Antrages oder die genauen Gründe, warum der Antrag oder das Projekt die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt allein durch das Bewertungsgremium der Region, den Auswahlausschuss.

Der Auswahlausschuss setzt sich aus 31 gewählten Repräsentanten der Region zusammen und bildet einen Querschnitt der Bevölkerung, von jung bis alt und aus vielen Interessensgruppen. Wenn das eingereichte Projekt die grundlegenden Fördervoraussetzungen erfüllt, wird es dem Auswahlausschuss vorgelegt. Der konkrete Termin für die Auswahlentscheidung wird bekannt gegeben. Die Sitzung ist öffentlich, sodass jeder die Auswahl begleiten und beobachten kann. Die Mitglieder des Auswahlausschusses entscheiden mit Hilfe eines Bewertungsbogens, welche Projekte im Rahmen des Regionalbudgets ausgesucht und somit finanziell unterstützt werden. Dabei werden verschiedene Aspekte mit Punkten bewertet. Dazu gehören z.B. der Beitrag zur Entwicklung der Region, welche sozialen und umweltrelevanten Aspekte das Vorhaben hat oder ob private Akteure an der Planung und Umsetzung beteiligt sind.

Mit Hilfe der Gesamtpunktzahl der verschiedenen Projekte wird ein Ranking festgelegt, und das zur Verfügung stehende Geld wird entsprechend der Rangfolge an die Projekte verteilt.

Wenn dies der Fall ist, wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und LEADER Kraichgau geschlossen. Durch diesen werden Ihnen die Fördergelder zugesichert und Sie müssen sich an die für Ihr Projekt gestellten Voraussetzungen halten.

Nun können Sie Aufträge vergeben und mit Ihrem Projekt beginnen.

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Übersicht notwendiger Bewerbungs-unterlagen

Bewerbungs-formular

Regionales Interesse

Kostenschätzung DIN276

Kostenplan basierend auf Angeboten

Ausfüllhilfe Kostenplan

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KraICHgau – GESTALTE MIT!