VORAUSSETZUNGEN
Bewerbungen können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen oder anderen Trägern mit Rechtspersönlichkeit eingereicht werden. Die Projektidee muss bestimmte, festgelegte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen, wenn eine Förderung durch das Regionalbudget in Frage kommen soll.
Was ist ein Förderprojekt?
Ein einmalig durchzuführendes Vorhaben mit einer klaren Zielsetzung (Aufgabenstellung), das zeitlich befristet ist. Es ist in sich abgeschlossen. Nachdem das Förderprojekt fertig gestellt ist, ist es allein und in sich funktionsfähig. Ein Projekt muss eine konkrete Verbesserung nach sich ziehen, die es vorher so nicht gab.
Nachfolgende Fragen helfen bei der grundsätzlichen Frage, ob Ihr Projekt gefördert werden könnte. Für eine projektbezogene Beratung wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die Geschäftsstelle des Regionalentwicklung Kraichgau e.V.
Regionalbudget-Check
Prüfen Sie Ihr Projekt auf Passfähigkeit!
Nachfolgende Fragen helfen bei der grundsätzlichen Frage, ob Ihr Projekt gefördert werden könnte. Für eine projektbezogene Beratung wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die Geschäftsstelle des Regionalentwicklung Kraichgau e.V.
Frage 1
Wird das Vorhaben auf dem Gebiet einer oder mehreren der 22 Kommunen der LEADER-Region Kraichgau umgesetzt?
Eine Ausnahme bilden die Städte Eppingen und Sinsheim. Hier können nur in den Stadtteilen Projekte gefördert werden, die Gemarkungen der Kernstädte sind von der Förderung ausgenommen. Zudem sind nur einzelne Ortsteile von Bretten, Ubstadt-Weiher, Dielheim und Knittlingen Teil der Förderkulisse.
❌ Das Regionalbudget ist streng an das offizielle Fördergebiet gebunden. Bei Unsicherheiten zu bestimmten Gemarkungen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.
Frage 2
Ist das Vorhaben eine Investition?
Es kann nur die Beschaffung von Vermögensgegenständen unterstützt werden, so z.B. technische Geräte oder auch Baumaßnahmen. Nicht gefördert werden können laufende Kosten (Strom, Personal, Miete, Verbrauchsmaterialien). Reine Ersatzbeschaffungen, z.B. der Austausch von alten Geräten oder Renovierungen ohne neue Nutzung, können ebenfalls nicht durch das Regionalbudget finanziert werden. Nicht investive Maßnahmen wie Veranstaltungen können nur gefördert werden, wenn sie sehr genaue Bedingungen erfüllen. Sprechen Sie uns an!
⚠️ Reine Laufzeitkosten oder reine Ersatzbeschaffungen sind in der Regel nicht förderfähig. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Geschäftsstelle, falls Ihre Maßnahme besondere Bedingungen erfüllt.
Frage 3
Ist Ihr Vorhaben einem der Förderbereiche zuzuordnen?
Dies sind:
• Dorfentwicklung (z.B. Dorfplatzgestaltung, Dorftreffpunkte, Freizeitangebote oder Generationenfreundlichkeit)
• Investitionen in Infrastruktur (z.B. für den Tourismus oder für die Elektromobilität)
• Nah- und Grundversorgung (z.B. Dorfläden, Verkaufsautomaten)
• Dorfentwicklung (z.B. Dorfplatzgestaltung, Dorftreffpunkte, Freizeitangebote oder Generationenfreundlichkeit)
• Investitionen in Infrastruktur (z.B. für den Tourismus oder für die Elektromobilität)
• Nah- und Grundversorgung (z.B. Dorfläden, Verkaufsautomaten)
❌ Das Projekt muss inhaltlich mindestens einem dieser drei spezifischen Förderbereiche entsprechen.
Frage 4
Trägt Ihr Vorhaben zu einem oder mehreren Entwicklungszielen der Region bei?
Es sollen vor allem Ideen unterstützt werden, die besonders wichtig für die Region sind und eine nachhaltige Wirkung nach sich ziehen. Die Entwicklungsziele finden Sie im Regionalen Entwicklungskonzept (REK). Dazu gehören z.B.:
• Tourismus stärken: Angebote und Qualität für Tages- und Übernachtungsgäste
• Landschaft pflegen: Erhalt und Nutzung der Kulturlandschaft insbesondere Streuobstwiesen, historische Weinberge und Hohlwege
• Kulinarik vermarkten: Stärkung der Vermarktung regionaler Produkte
• Zukunftsfähige Orte gestalten: Unterstützung der Willkommenskultur und Generationenfreundlichkeit
• Kulturelle Angebote unterstützen: Schaffung von kulturellen Angeboten
• Lebenswerte Kommunen schaffen: Ideen für Leerstände und Baulücken, bedarfsgerechte Nahversorgung und nachhaltige Lebensweise
• Ehrenamt anerkennen: Unterstützung für das Ehrenamt
• Kleine Unternehmen stärken: Förderung von Existenzgründungen und -festigungen
• Junge und kluge Köpfe fördern: Partnerschaften von Jugendlichen und regionalen Unternehmen und gute Freizeitmöglichkeiten schaffen
• Tourismus stärken: Angebote und Qualität für Tages- und Übernachtungsgäste
• Landschaft pflegen: Erhalt und Nutzung der Kulturlandschaft insbesondere Streuobstwiesen, historische Weinberge und Hohlwege
• Kulinarik vermarkten: Stärkung der Vermarktung regionaler Produkte
• Zukunftsfähige Orte gestalten: Unterstützung der Willkommenskultur und Generationenfreundlichkeit
• Kulturelle Angebote unterstützen: Schaffung von kulturellen Angeboten
• Lebenswerte Kommunen schaffen: Ideen für Leerstände und Baulücken, bedarfsgerechte Nahversorgung und nachhaltige Lebensweise
• Ehrenamt anerkennen: Unterstützung für das Ehrenamt
• Kleine Unternehmen stärken: Förderung von Existenzgründungen und -festigungen
• Junge und kluge Köpfe fördern: Partnerschaften von Jugendlichen und regionalen Unternehmen und gute Freizeitmöglichkeiten schaffen
❌ Ohne einen klaren Beitrag zu den regionalen Entwicklungszielen ist eine Bewilligung über das Regionalbudget leider nicht möglich.
Frage 5
Wurde das Projekt bereits begonnen?
Es wurden noch keine Aufträge (außer Planungsleistungen zur Kostenermittlung z.B. durch Architekten) vergeben und noch keine Arbeiten durchgeführt.
❌ Ein vorzeitiger Projektbeginn oder eine bereits getätigte Auftragsvergabe schließt eine Förderung strikt aus.
Frage 6
Liegen die Nettogesamtkosten des Projektes unter 20.000 €?
In den Kosten sind alle anfallenden Arbeiten einzurechnen, die zur entsprechenden Nutzung notwendig sind, z.B. auch Eigenleistungen.
❌ Das Regionalbudget deckt ausschließlich Kleinprojekte ab. Projekte, deren Nettogesamtkosten bei über 20.000 € liegen, können über diesen Fördertopf nicht bedient werden.
Frage 7
Erreicht das Vorhaben eine Fördersumme von 2.500 € (entspricht Nettogesamtkosten von ca. 3.125 €)?
Das gesamte Antragsverfahren ist aufwendig, daher gibt es diese Bagatellgrenze für die Förderung.
❌ Projekte, welche die Mindestfördersumme (Bagatellgrenze) von 2.500 € unterschreiten, können aus Verwaltungsgründen nicht bezuschusst werden.
Frage 8
Liegen Kostenangebote für die Durchführung der Bestandteile des Projektes vor?
Für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Kostenplanung notwendig, daher sollte sich das Vorhaben bereits in einem sehr weit fortgeschrittenen Planungsstand befinden.
❌ Ohne konkrete Kostenangebote ist die Einreichung unvollständig. Bitte holen Sie die notwendigen Angebote ein.
Frage 9
Ist die Gesamtfinanzierung gesichert?
Durch das Regionalbudget kann eine großzügige Anteilsfinanzierung an den Gesamtkosten erfolgen. Der Fördersatz beträgt 80%. Das bedeutet 20% der Kosten sowie die gesamte Mehrwertsteuer müssen vom Projektträger getragen werden. Die Förderung ist zudem ein nicht rückzuzahlender Zuschuss in erheblicher Höhe, wird jedoch erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die gesamten Kosten müssen also vorfinanziert werden.
❌ Da die Auszahlung des Zuschusses erst rückwirkend erfolgt, muss die vollständige Vorfinanzierung (inkl. Eigenanteil und MwSt.) gesichert sein.
👍 Voraussetzungen erfüllt!
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie die LEADER-Geschäftsstelle oder vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie vorbei. Dort werden Sie beraten und Sie können eventuell offene Fragen klären. Die Förderbestimmungen sind sehr detailliert, daher wird eine individuelle Rücksprache empfohlen.
KraICHgau – GESTALTE MIT!
