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Der Weg zur Regionalbudget-Förderung

Was muss getan werden, um eine Förderung des Regionalbudgets zu erhalten?

1. Kontaktaufnahmen mit der LEADER Geschäftsstelle Kraichgau
Das Regionalbudget ist keine LEADER-Förderung. Dennoch ist der LEADER-Trägerverein zur Verteilung und Abwicklung des Förderprogrammes Regionalbudget im Kraichgau zuständig. Wenn Sie sich für die Förderung interessieren, wenden Sie sich zunächst an die LEADER Geschäftsstelle Kraichgau. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch, das auch bei Ihnen vor Ort stattfinden kann, werden Sie von dem Regionalmanagement über das Regionalbudget beraten. Mit Ihrer Hilfe wird dann geprüft, ob eine Förderung möglich wäre, Ihr Vorhaben also die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Sie werden auch über die weiteren Schritte informiert. Das Regionalmanagement begleitet Sie natürlich auch weiterhin bis zur Fertigstellung Ihres Projektes.

2. Bewerbung um eine Förderung des Regionalbudgets
Erfüllt Ihr Vorhaben die grundsätzlichen Voraussetzungen, besteht die Möglichkeit einer Förderung in Höhe von 80 % der Nettogesamtkosten Ihres Projektes. Sie können nun eine offizielle Bewerbung angehen. Dazu muss Ihr Projekt schon gut ausgearbeitet sein und Sie müssen genau wissen, was Sie mit den Geldern finanzieren wollen. Bestandteil der Bewerbung ist es, ein Projektblatt zur Skizzierung Ihres Projektes auszufüllen, bei dem die wichtigsten Punkte Ihres Vorhabens schriftlich abgefragt werden. Die Kosten Ihres Projektes sollten Sie mit zwei verschiedenen Angeboten je Kostenpunkt untermauern können, von denen das günstigere Angebot berücksichtigt wird. Sollten sich die Kosten nach der Auswahl der Projekte erhöhen, können diese nicht mehr berücksichtigt werden oder führen schlimmstenfalls zum Ausschluss des Projektvorhabens. Denn: die dort angegebenen Kosten bilden die Grundlage für den möglichen Förderbetrag, der daraus errechnet wird. Das Projektdatenblatt schicken Sie elektronisch ausgefüllt an die Geschäftsstelle.
Bitte beachten Sie dabei: da es sich um jährliche Mittel handelt, müssen Sie das Projekt binnen des jeweiligen Kalenderjahres umgesetzt, bezahlt und die Rechnungen rechtzeitig vor Ende des Kalenderjahres bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht haben, sonst verfällt die Förderung!

3. Vorprüfung der Bewerbung
Das Regionalmanagement prüft daraufhin die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und ob die Bewerbung zulässig ist. Sie werden natürlich umgehend über den Ausgang der Prüfung informiert. Alle Bewerbungen, die formal zulässig sind, werden dem Auswahlgremium vorgelegt. Dazu werden die eingereichten Unterlagen aufbereitet und an die 31 Personen des Auswahlgremiums weitergereicht.

4. Beschluss des Auswahlgremiums
Zur Sitzung diskutiert und bewertet der Auswahlausschuss alle eingereichten Projekte und nimmt dann eine Priorisierung vor, deren Grundlage festgelegte Bewertungskriterien sind. Die Bewertungskriterien sind für jeden einsehbar und gelten für jede eingereichte Investition. Mithilfe dieser Benotung werden die Projekte identifiziert, die am wichtigsten für die Region sind um die Gelder so effektiv wie möglich zu nutzen. Anhand der Rangliste werden die zur Verfügung stehenden Gelder verteilt. Diese ausgewählten Projekte werden mit den Mitteln des Bundes gefördert. Die Entscheidung wird Ihnen 2-3 Werktage später mitgeteilt.

5. Privatrechtlichen Fördervertrag mit LEADER Kraichgau abschließen
Wenn Ihr Projekt ausgewählt wurde, schließen Sie daraufhin einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Verein Regionalentwicklung Kraichgau e.V. ab, der Ihnen die Fördergelder zusichert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen einhalten.  Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Vorher dürfen keine Aufträge zur Umsetzung vergeben werden oder bereits Arbeiten ausgeführt werden.

6. Umsetzung und abrechnen
Im Fördervertrag werden Fristen zur Umsetzung und Abrechnung genannt. Grundsätzlich müssen Sie Ihr Vorhaben im Vertragsjahr umsetzen und fertigstellen. Die Kosten sind zunächst vorzufinanzieren. Die Endabrechnung läuft ebenfalls über die Regionalentwicklung Kraichgau e.V. und die LEADER-Geschäftsstelle. Dazu müssen Rechnungen und die Zahlbelege eingereicht werden. Nach Prüfung der Rechnungen und einer Inaugenscheinnahme vor Ort wird die Förderung ausgezahlt. Sie erhalten eine Plakette, die auf die Förderung hinweist und sichtbar anzubringen ist.

Das hört sich jetzt alles kompliziert an? Bitte zögern Sie nicht und besprechen Sie Ihre Projektideen mit uns! Wir unterstützen und beraten Sie gerne, eine Projektidee zu konkretisieren und als Vorhaben auf den Weg zu bringen. Bitte suchen Sie frühzeitig den Kontakt zur LEADER Geschäftsstelle, da die gesamte Prozedur von der Idee bis zum Beginn etwas Zeit in Anspruch nimmt.

 

KraICHgau – GESTALTE MIT!