Neue Förderchance für den Kraichgau: LEADER startet zusätzlichen Projektaufruf
400.000 Euro für neue Ideen im Kraichgau – jetzt bewerben!
Gute Nachrichten für alle, die den Kraichgau mit neuen Ideen voranbringen möchten: Die LEADER-Aktionsgruppe Kraichgau startet heute, am 3. August 2026, einen zusätzlichen Projektaufruf mit einem Fördervolumen von insgesamt 400.000 Euro an EU-Mitteln. Damit können weitere innovative Vorhaben unterstützt werden, die das Leben in der Region bereichern, die lokale Infrastruktur stärken oder neue Impulse für die regionale Entwicklung setzen.
Der Aufruf richtet sich an Kommunen, Vereine, Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Vorhaben mit Unterstützung der LEADER-Förderung verwirklichen möchten.
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, aus einer Idee ein konkretes Projekt zu machen. Wir freuen uns auf viele kreative Bewerbungen aus der gesamten Gebietskulisse und sind gespannt auf die vielfältigen Vorhaben, mit denen die Menschen den Kraichgau aktiv mitgestalten. Jede Projektidee ist eine Chance, unsere Region gemeinsam ein Stück lebenswerter und zukunftsfähiger zu machen“, so Vanessa Göl, Geschäftsführerin der LEADER-Aktionsgruppe Kraichgau.
Potenzielle Projektträger mit bereits konkreten und weitgehend ausgearbeiteten Vorhaben sind aufgerufen, frühzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen. Aufgrund der fortgeschrittenen Förderperiode ist es bei diesem Projektaufruf besonders wichtig, dass die Projekte bereits bewilligungs- und umsetzungsreif sind.
Gefördert werden ELR-konforme und umsetzungsreife Projekte aus den LEADER-Fördermodulen 1, 2, 5 und 6. Das Spektrum reicht von investiven Maßnahmen öffentlicher, privater und gewerblicher Träger – etwa in der Dorferneuerung oder Unternehmensentwicklung – bis hin zu privaten nicht-investiven Vorhaben, dies ermöglicht die Förderung von nicht-kommerziellen Projekten wie etwa einmaligen Veranstaltungen, Bildungsangeboten oder Konzepten, die die Region strukturell stärken.
Weitere private Projekte können unterstützt werden, sofern die erforderliche öffentliche Kofinanzierung bereitgestellt wird. Die förderfähigen Nettokosten eines Vorhabens können bis zu 700.000 Euro betragen, die Mindestfördersumme liegt bei 5.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Projekte im LEADER-Aktionsgebiet Kraichgau liegen oder diesem direkt zugutekommen, noch nicht begonnen wurden und keine kommunale Pflichtaufgabe darstellen. Zudem müssen die Projektkosten durch den jeweiligen Projektträger vorfinanziert werden.
Inhaltlich müssen die Vorhaben zu mindestens einem der vier Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes passen. Diese umfassen die Entwicklung einzigartiger Kraichgau-Erlebnisse durch sanften Tourismus und attraktive Freizeitangebote, ein nachhaltiges Leben im Einklang mit Natur und Klimaschutz, die Stärkung lebendiger und sozialer Ortschaften sowie die Förderung engagierter Menschen, die die Zukunft der Region mit eigenen Ideen gestalten möchten.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Auswahlausschuss der LEADER-Aktionsgruppe Kraichgau in einem transparenten und nachvollziehbaren Auswahlverfahren anhand eines festgelegten Bewertungskatalogs. Da ausschließlich umsetzungsreife Projekte berücksichtigt werden können, müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit der Bewerbung oder in begründeten Ausnahmefällen innerhalb der vorgegebenen Nachreichfrist vorliegen. Der Antragszeitraum läuft vom 3. August bis zum 30. September 2026. Die Auswahl der eingereichten Projekte durch den Auswahlausschuss ist für dessen Sitzung am 12. November 2026 vorgesehen. Im Anschluss durchlaufen die ausgewählten Projekte das förderrechtliche Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie sämtliche Antragsunterlagen stehen hier unter kraichgau-gestalte-mit.de/bewerbung zum Download bereit.
AUF EINEN BLICK
Sechster LEADER-Projektaufruf der LAG Kraichgau
- Datum des Projektaufrufs: Montag, 03.08.2026
- Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: Mittwoch, 30.09.2026
- Geplanter Auswahltermin durch das Auswahlgremium: Donnerstag, 12.11.2026
Themenbereiche der Förderung:
Anträge können für alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) eingereicht werden:
Höhe des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets:
Für diesen Projektaufruf stehen insgesamt 400.000 EUR EU-Fördermittel zur Verfügung.
Zusätzlich stehen – je nach Fördertatbestand – Landesmittel aus folgenden Programmen zur Verfügung:
- Mittel aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
- Mittel zur Förderung privater nicht-investiver Vorhaben, die zur Erreichung des Ziels h) des GAP-Strategieplans beitragen – Modul 5
Zielgruppe: Angesprochen sind Vereine, Privatpersonen, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Bagatellgrenze: 5.000 EUR Fördersumme bzw. nach Regelung der Landesrichtlinie
Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) / Projekt: 700.000 EUR
Voraussetzungen: Das Projekt muss im Aktionsgebiet der LEADER-Region Kraichgau liegen oder diesem dienen. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen maximal 700.000 EUR (netto) betragen. Das Vorhaben muss mindestens einem Handlungsfeld des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) zugeordnet werden können und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Umsetzung befinden. Zudem muss es sich um eine umsetzungsreife und ELR-konforme Projektidee handeln. Kommunale Pflichtaufgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Fördermittel grundsätzlich erst nach Abschluss des Projekts und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Die Projektkosten müssen daher vollständig vorfinanziert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Vorhaben ohne die beantragte Unterstützung nicht umgesetzt werden könnte (Ausschluss von Mitnahmeeffekten).
Auswahlverfahren: Die Projektbewerbungen werden vom gewählten Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand eines Bewertungskataloges beurteilt, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien sowie das Projektauswahlverfahren stehen auf www.kraichgau-gestalte-mit.de/bewerbung/ zum Download bereit und können dort eingesehen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Hinweis: Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die umsetzungsreif sind und nach Bewilligung unmittelbar umgesetzt werden können. Dies ist entsprechend nachzuweisen. Mit der Bewerbung sind daher grundsätzlich bereits folgende Unterlagen einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen können einzelne Unterlagen innerhalb der folgenden 12 Wochen nachgereicht werden:
- Unterschriebenes Bewerbungsformular (Projektdatenblatt)
- Für Bauvorhaben: Kostenaufstellung nach DIN 276
- Alle notwendigen Genehmigungen wie (z. B. Baugenehmigung)
- Finanzierungsbestätigung der Gesamtkosten (z.B. durch Darlehensvertrag mit der Hausbank)
- Vergleichsangebote zur Kostenermittlung aller Förderbestandteile (mindestens drei)
Es werden nur vollständige Projektanträge berücksichtigt, die bis zum Stichtag in der Geschäftsstelle eingereicht wurden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle vor Einreichung des Projektantrags ist zwingend erforderlich.
Anträge: Bitte senden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an: info@kraichgau-gestalte-mit.de
per Post:
LEADER-Geschäftsstelle Kraichgau/ Regionalentwicklung Kraichgau e.V.
Vanessa Göl
Schlossstraße 1
74918 Angelbachtal
KraICHgau – GESTALTE MIT!
