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Vierter LEADER-Projektaufruf der LAG Kraichgau

Datum des Projektaufrufs: Freitag, 01.08.2025

Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: Dienstag, 30.09.2025

Geplanter Auswahltermin durch das Auswahlgremium: Donnerstag, 13.11.2025

Themenbereiche der Förderung:

Anträge können für alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) eingereicht werden:

Höhe des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets:

Es stehen insgesamt 600.000 EUR an EU-Mitteln zur Verteilung bereit (Modul 1, 2 und 6). Hinzu kommen Landesmittel aus folgenden Programmen im entsprechenden Verhältnis:

  • Mittel aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) – bis zu 135.800 EUR (anteilig noch vorhandener Landesmittel)

Zielgruppe: Angesprochen sind Vereine, Privatpersonen und Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die Interesse an einer Förderung ihrer Projekte haben.

Zusätzlich stehen Restmittel (Modul 5) für privat, nicht investive Vorhaben zur Verfügung. Es handelt sich um einen landesweiten Fördertopf ohne speziell der LAG-Kraichgau zugewiesenen Mittel (siehe Hinweis unten).

Voraussetzungen: Das Projekt liegt in unserem Aktionsgebiet oder dienen diesem, haben max. 700.000 EUR förderfähige Gesamtkosten (netto), tragen zu mind. einem Handlungsfeld unseres Regionalen Entwicklungskonzeptes bei, befindet sich noch nicht in Umsetzung, stellen keine kommunale Pflichtaufgabe dar und die Projektkosten müssen vorfinanziert werden.

Bagatellgrenze: 5.000 EUR Fördersumme bzw. nach Regelung der Landesrichtlinie

Auswahlverfahren: Die Projektbewerbungen werden vom gewählten Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand eines Bewertungskataloges beurteilt, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien sowie das Projektauswahlverfahren können hier auf unserer Homepage unter „LEADER–>Bewerbung“ eingesehen werden.

Hinweis: Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die umsetzungsreif sind und nach Bewilligung sofort umgesetzt werden können. Dies ist entsprechend nachzuweisen. Mit der Bewerbung müssen daher bereits folgende Unterlagen eingereicht werden, bzw. die Anlagen im Ausnahmefall innerhalb der folgenden 12 Wochen nachgereicht werden (Ausnahme Restmittel Modul 5 – siehe Hinweis unten):

  • Unterschriebenes Bewerbungsformular (Projektdatenblatt)

  • Für Bauvorhaben: Kostenaufstellung nach DIN276

  • Alle notwendigen Genehmigungen wie z.B. Baugenehmigung, etc.

  • Finanzierungsbestätigung der Gesamtkosten z.B. durch Darlehensvertrag mit der Hausbank

  • Vergleichsangebote zur Kostenermittlung aller Förderbestandteile (mindestens drei)

 Es werden nur vollständige Projektanträge berücksichtigt, die bis zum Stichtag in der Geschäftsstelle eingereicht wurden und bei denen der Projektträger bereits Kontakt zur Geschäftsstelle aufgenommen hat.

Hinweis zu den Restmittel (Modul 5) für privat, nicht investive Vorhaben:

Wir weisen darauf hin, dass die Landesmittel zur Kofinanzierung des Modul 5 in einen landesweiten Plafond zur Verfügung gestellt werden. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Kofinanzierungsmittel für das Modul 5 zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Kofinanzierungsmittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem Plafond noch Landesmittel verfügbar sind. Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Sofern Ihr Projekt einen positiven Beschluss über Ihr Vorhaben gefasst hat und Sie vom Land eine Zuteilung der entsprechenden Kofinanzierungsmittel erhalten haben, dann muss Ihr Antrag auf Bewilligung vollständig bis spätestens 28.11.2025 bei der Bewilligungsstelle, Regierungspräsidium Karlsruhe, eingegangen sein (Ausschlussfrist). Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zur Geschäftsstelle auf, um die Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu klären.

Anträge: Bitte senden Sie Ihr Bewerbungsformular zu der LEADER-Geschäftsstelle:
per E-Mail: info@kraichgau-gestalte-mit.de

KraICHgau – GESTALTE MIT!