LEADER

Der Weg zur LEADER-Förderung

Die notwendigen Schritte bis zu einer möglichen Förderung – Welche Hürden muss mein Projekt nehmen?

1. Kontakt mit der LEADER Geschäftsstelle aufnehmen – Projektberatung
Wenn Sie eine Idee oder bereits einen konkreten Plan bzw. ein Konzept haben, wenden Sie sich an die LEADER Geschäftsstelle Kraichgau. In einem ersten Gespräch, dass auch bei Ihnen vor Ort stattfinden kann, wird zunächst geprüft, ob die Projektidee dem Regionalen Entwicklungskonzept des Kraichgaus entspricht und ob eine LEADER-Förderung nach den geltenden Richtlinien möglich ist. Auch wird geschaut, welche weiteren Schritte zur Ausarbeitung Ihres Projektes noch notwendig sind und wo Sie Hilfe von weiteren Stellen bekommen könnten. Das Regionalmanagement übernimmt die Projektberatung und begleitet Sie bis zur Umsetzung Ihres Projektes.

2. Projektblatt ausfüllen – Bewerbung um eine LEADER Förderung
Besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit und ist Ihr Projekt gut ausgearbeitet, füllen Sie als offizielle Bewerbung ein Projektblatt zur Skizzierung Ihres Projektes aus. Hier werden die wichtigsten Parameter Ihres Vorhabens schriftlich abgefragt. Wichtig sind auch Anlagen, die Sie diesem Projektblatt beilegen können, mit dem Sie Ihr Vorhaben umfassend darstellen können. An dieser Stelle müssen die Kosten noch nicht auf Grundlage von Angeboten eingereicht werden, dennoch gilt: je genauer desto besser. Wenn die Kosten sich später erhöhen, können diese entweder nicht mehr berücksichtigt werden oder führen direkt zum Ausschluss des Projektvorhabens. Die dort angegebenen Kosten bilden die Grundlage für den möglichen Förderbetrag, der daraus errechnet wird. Das Projektblatt senden Sie elektronisch ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle, innerhalb eines Projektaufrufes. Es werden ca. zwei Projektaufrufe im Jahr durchgeführt, in denen die Bewerbungen entgegen genommen werden.

3. Bereithalten für Rückfragen – Vorprüfung der Bewerbung
Das Regionalmanagement prüft die eingereichten Unterlagen und stimmt bei kritischen Fragen mit der Bewilligungsstelle ab, ob das Vorhaben im Ganzen oder teilweise förderfähig ist. Wenn die Projektidee zwar dem Regionalen Entwicklungskonzept entspricht, eine Förderung nach LEADER nicht möglich ist, prüft das Regionalmanagement, ob für das Projekt alternative Förderprogramme in Frage kommen. Zudem wird die formale Förderfähigkeit geprüft und weitere Aspekte abgefragt. Am Ende des Prüfprozesses wird ein Projektdatenblatt erstellt, welches als Grundlage für die Bewertung des Projektes gilt. Sie werden über den Ausgang der Prüfung umgehend informiert.

4. Beschlussfassung des Auswahlgremiums abwarten
Projekte, die diese Prüfphase überstehen, werden dem LEADER-Auswahlausschuss vorgestellt. Sie werden zu dem Auswahltermin eingeladen und je nach Anzahl der eingereichten Projektvorschläge bieten wir Ihnen auch an, Ihr Vorhaben dort selbst kurz vorzustellen und auch den Nutzen für die Region herauszustellen. Das 31-köpfige Gremium bewertet und diskutiert alle Projekte und nimmt dann eine Priorisierung vor. Dabei wird ausschließlich die Bewertungsmatrix herangezogen. Vorhaben, die den Schwellenwert von 12 Punkten erreichen, werden priorisiert und in eine Rangfolge eingeordnet. Das Gremium beschließt am Ende die Projekte, die für förderwürdig erachtet werden und mit Mitteln aus dem LEADER-Kontingent gefördert werden sollten. Die Entscheidung des Auswahlausschusses zur Förderwürdigkeit der Vorhaben erhalten die Projektträger 2-3 Werktage später per Schreiben mitgeteilt.

5. Förderantrag stellen und Bewilligung abwarten
Eine positive Entscheidung des Auswahlgremiums berechtigt Sie, den formalen Förderantrag innerhalb von 3 Monaten mit allen erforderlichen Unterlagen an die Bewilligungsstelle zu stellen. Nach dieser Frist verfällt der Beschluss des Gremiums und Sie können sich erneut bewerben. Sie erhalten die Antragsunterlagen von der LEADER Geschäftsstelle. Diese müssen Sie bei der dort angegebenen Bewilligungsstelle vollständig einreichen. Bei Detailfragen, insbesondere zu den geforderten, einzureichenden Anlagen wie z.B. Kostenangebote, relevante Verträge, Bescheinigungen, Bauantrag, etc. stimmen Sie sich im Idealfall mit der jeweiligen Bewilligungsbehörde ab. Für alle nicht öffentlichen Projektträger gilt an dieser Stelle: Es müssen zwingend je Position der Kostenaufstellung drei Angebote vorgelegt werden; das jeweils günstigste ist zu wählen. Die Geschäftsstelle steht zudem bei allen Fragen zur Verfügung und reicht diese gern an die betreffenden Stellen weiter und wirft einen Blick auf Ihre Unterlagen, bevor Sie diese einreichen.

6. Projekt starten – Bewilligungsbescheid liegt vor
Erst wenn Sie als Antragssteller den schriftlichen Zuwendungs- bzw. Bewilligungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen (d.h. Sie dürfen vorher nicht bereits Aufträge vergeben oder Anschaffungen tätigen). Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Der Zuwendungsbescheid enthält zudem Auflagen, die Sie erfüllen müssen. Bitte lesen Sie diesen Bescheid aufmerksam durch und wenden Sie sich bei Fragen unverzüglich an die Bewilligungsstelle oder die LEADER Geschäftsstelle. Um den Beitrag des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes besser bekannt zu machen, sind vom Antragsteller Bestimmungen zur Information und Publizität des geförderten Projektes einzuhalten. Daher erhalten Sie von der LEADER Geschäftsstelle bei investiven Vorhaben ein Hinweisschild auf die Förderung, dass Sie gut sichtbar anbringen müssen.

Das hört sich jetzt alles kompliziert an? Bitte zögern Sie nicht und besprechen Sie Ihre Projektideen mit uns! Wir unterstützen und beraten Sie gerne, eine Projektidee zu konkretisieren und als Vorhaben auf den Weg zu bringen. Bitte suchen Sie frühzeitig den Kontakt zur LEADER Geschäftsstelle, da die gesamte Prozedur von der Idee bis zum Beginn etwas Zeit in Anspruch nimmt.

 

KraICHgau – GESTALTE MIT!