VORAUSSETZUNGEN
Förderschwerpunkte
Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen oder anderen öffentlichen Trägern gestellt werden. Bestimmte festgelegte Voraussetzungen und Kriterien muss eine Projektidee unbedingt erfüllen, wenn sie für eine LEADER-Förderung in Frage kommen soll.
Was ist ein Projekt?
Ein Projekt ist ein einmalig durchzuführendes Vorhaben mit einer klaren Zielsetzung (Aufgabenstellung), das zeitlich befristet ist. Im Normalfall zeichnet es sich durch eine besondere Komplexität, Innovation und/oder Bedeutung für die Region aus.
• Tourismus stärken: Angebote und Qualität für Tages- und Übernachtungsgäste
• Landschaft pflegen: Erhalt und Nutzung der Kulturlandschaft insbesondere Streuobstwiesen, historische Weinberge und Hohlwege
• Kulinarik vermarkten: Stärkung der Vermarktung regionaler Produkte
• Zukunftsfähige Orte gestalten: Unterstützung der Willkommenskultur und Generationenfreundlichkeit
• Kulturelle Angebote unterstützen: Schaffung von kulturellen Angeboten
• Lebenswerte Kommunen schaffen: Ideen für Leerstände und Baulücken, bedarfsgerechte Nahversorgung und nachhaltige Lebensweise
• Ehrenamt anerkennen: Unterstützung für das Ehrenamt
• Kleine Unternehmen stärken: Förderung von Existenzgründungen und -festigungen
• Junge und kluge Köpfe fördern: Partnerschaften von Jugendlichen und regionalen Unternehmen und gute Freizeitmöglichkeiten schaffen
Informationen zu weiteren Förderprogrammen
LEADER ist zwar ein eigenständiges Förderprogramm, speist sich aber aus bestehenden Landesrichtlinien, die auch eigenständige Fördermöglichkeiten des Landes bieten. Diese sind:
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als zentrales Kofinanzierungsinstrument des Landes zur Stärkung des ländlichen Raumes z.B. für Wohnraumschaffung und Ortskernsanierungen.
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für Projekte mit Naturschutzcharakter.
Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) für Qualifizierung und Netzwerke von Frauen im Ländlichen Raum sowie Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
An die LEADER Geschäftsstelle werden unterschiedliche Förderanfragen gestellt, für die es teilweise Fachförderprogramme bzw. andere Fördermöglichkeiten gibt und die deshalb nicht über LEADER gefördert werden können. Da sich die Förderbedingungen immer wieder ändern, wird auf die jeweilige Homepage bzw. Förderübersicht verwiesen. Die LEADER Geschäftsstelle vermittelt gern Ansprechpartner, sollte für Sie eines dieser Förderprogramme in Betracht kommen. Die Mitarbeiter der LEADER-Geschäftsstelle sind auch gern bei der Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten behilflich. Wir empfehlen zunächst eine Abfrage von Förderwegweisern und Suchmaschinen. Diese sind z.B.:
LEADER ist ein Förderprogramm, das unter der Verwaltung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) steht. Der Förderwegweiser des MLR umfasst ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Über diesen Wegweiser gelangt man über die thematische Gliederung oder über die Stichwortsuche zu einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten, auch über die Angebote des MLR hinaus.
Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg werden Projekte im Bereich „Innovation und Energiewende“ u.a. mit der Richtlinie „Spitze auf dem Land“ gefördert. Mehr Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat .
Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums werden auf der Service-Seite des Ministeriums unter Förderprogramme und Aufrufe dargestellt.
Unter dem Motto „Chancen fördern“ setzt das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit gemeinsam mit seinen Partnern die Förderung mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Land um.
Für den Bereich Energieeinsparförderung – auch für das Förderprogramm „Klimaschutz Plus” des Umweltministeriums – hält die „KEA” Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ihr Angebot zur Förderberatung unter diesem Link bereit.
Für besonders innovative Projekte hilft die Steinbeis 2i GmbH weiter. Sie unterstützt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ansässige kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up und Scale-Up bei ihren innovativen Vorhaben mit Fördermittel- und Antragsberatung sowie im transnationalen Technologietransfer und der Partnersuche. Dort wird ein InnoCheck angeboten mit passgenauen Förderangeboten.
Das Bundeswirtschaftsministerium bietet ebenfalls eine Förderdatenbank an. Dort sind auch Fördermöglichkeiten in den anderen Bundesländern hinterlegt.
Informationen zu bundesweiten Förderkrediten und Zuschüssen für Bauen, Energieeffizienz, Existenzgründung und Unternehmensentwicklung finden Sie bei der KfW Bankengruppe .
Kontaktstellen Frau und Beruf
Ansprechpartnerinnen in allen Fragen, die sich Frauen im Laufe ihres Berufslebens stellen, sind die „Kontaktstellen Frau und Beruf „. Dort wird beraten und unterstützt, es werden Projekte gestartet und Weiterbildungsangebote initiiert. Ziele sind „die Erschließung des Fachkräftepotenzials von Frauen für die Wirtschaft, die Gleichstellung von Frauen im Berufsleben sowie die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“. Weitere Informationen finden Sie auf der o.g. Seite oder unter Kontaktstelle Frau und Beruf Heilbronn-Franken und Kontaktstelle Frau und Beruf Mannheim – Rhein-Neckar-Odenwald .
KraICHgau – GESTALTE MIT!
