Der Weg zum Regionalbudget

Was muss getan werden, um eine Förderung des Regionalbudgets zu erhalten?

 

1. Kontaktaufnahmen mit der LEADER Geschäftsstelle Kraichgau

Das Regionalbudget ist keine LEADER-Förderung. Dennoch ist der LEADER-Trägerverein zur Verteilung und Abwicklung des Förderprogrammes Regionalbudget im Kraichgau zuständig. Wenn Sie sich für die Förderung interessieren, wenden Sie sich zunächst an die LEADER Geschäftsstelle Kraichgau. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch, das auch bei Ihnen vor Ort stattfinden kann, werden Sie von dem Regionalmanagement über das Regionalbudget beraten. Mit Ihrer Hilfe wird dann geprüft, ob eine Förderung möglich wäre, Ihr Vorhaben also die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Sie werden auch über die weiteren Schritte informiert. Das Regionalmanagement begleitet Sie natürlich auch weiterhin bis zur Fertigstellung Ihres Projektes.

 

2. Bewerbung um eine Förderung des Regionalbudgets

Erfüllt Ihr Vorhaben die grundsätzlichen Voraussetzungen, besteht die Möglichkeit einer Förderung in Höhe von 80 % der Nettogesamtkosten Ihres Projektes. Sie können nun eine offizielle Bewerbung angehen. Dazu muss Ihr Projekt schon gut ausgearbeitet sein und Sie müssen genau wissen, was Sie mit den Geldern finanzieren wollen. Bestandteil der Bewerbung ist es, ein Projektblatt zur Skizzierung Ihres Projektes auszufüllen, bei dem die wichtigsten Punkte Ihres Vorhabens schriftlich abgefragt werden. Die Kosten Ihres Projektes sollten Sie mit zwei verschiedenen Angeboten je Kostenpunkt untermauern können, von denen das günstigere Angebot berücksichtigt wird. Sollten sich die Kosten nach der Auswahl der Projekte erhöhen, können diese nicht mehr berücksichtigt werden oder führen schlimmstenfalls zum Ausschluss des Projektvorhabens. Denn: die dort angegebenen Kosten bilden die Grundlage für den möglichen Förderbetrag, der daraus errechnet wird. Das Projektdatenblatt schicken Sie elektronisch ausgefüllt an die Geschäftsstelle.

Bei dem Regionalbudget handelt es sich um jährliche Mittel des Bundes und des Landes. Das heißt, der Bund stellt am Anfang des Kalenderjahres einen Großteil der 200.000 Euro für LEADER Kraichgau zur Verfügung, die dann an die Projekte in der Region verteilt werden können. Diese müssen innerhalb des jeweiligen Jahres verbraucht werden, da sie sonst verfallen. Da dieses Geld gerecht verteilt werden soll und niemand dabei bevorzugt werden darf, wird ein Datum im jeweils vorhergehenden Jahr festgelegt, bis zu dem die Bewerbungen für das Folgejahr eingereicht werden müssen. Sollten Sie dieses Datum verpassen oder bis dahin mit Ihren Vorbereitungen nicht fertig werden, können Sie sich aber natürlich gerne stattdessen erst im nächsten Jahr bewerben. Sollten die eingereichten Projekte das zur Verfügung stehende Geld nicht vollständig verbraucht haben, besteht die Möglichkeit einer zweiten Bewerbungsfrist im Laufe des betreffenden Jahres.

Bitte beachten Sie dabei: da es sich um jährliche Mittel handelt, müssen Sie das Projekt binnen des jeweiligen Kalenderjahres umgesetzt, bezahlt und die Rechnungen rechtzeitig vor Ende des Kalenderjahres bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht haben, sonst verfällt die Förderung!

 

3. Vorprüfung der Bewerbung

Das Regionalmanagement prüft daraufhin die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und ob die Bewerbung zulässig ist. Sie werden natürlich umgehend über den Ausgang der Prüfung informiert. Alle Bewerbungen, die formal zulässig sind, werden dem Auswahlgremium vorgelegt. Dazu werden die eingereichten Unterlagen aufbereitet und an die 31 Personen des Auswahlgremiums weitergereicht.

 

4. Beschluss des Auswahlgremiums

Zur Sitzung diskutiert und bewertet der Auswahlausschuss alle eingereichten Projekte und nimmt dann eine Priorisierung vor, deren Grundlage festgelegte Bewertungskriterien sind. Die Bewertungskriterien sind für jeden einsehbar und gelten für jede eingereichte Investition. Mithilfe dieser Benotung werden die Projekte identifiziert, die am wichtigsten für die Region sind um die Gelder so effektiv wie möglich zu nutzen. Anhand der Rangliste werden die zur Verfügung stehenden Gelder verteilt. Diese ausgewählten Projekte werden mit den Mitteln des Bundes gefördert. Die Entscheidung wird Ihnen 2-3 Werktage später mitgeteilt.

 

5. Privatrechtlichen Fördervertrag mit LEADER Kraichgau abschließen

Wenn Ihr Projekt ausgewählt wurde, schließen Sie daraufhin einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Verein Regionalentwicklung Kraichgau e.V. ab, der Ihnen die Fördergelder zusichert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen einhalten.  Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Vorher dürfen keine Aufträge zur Umsetzung vergeben werden oder bereits Arbeiten ausgeführt werden.

 

6. Umsetzung und abrechnen

Im Fördervertrag werden Fristen zur Umsetzung und Abrechnung genannt. Grundsätzlich müssen Sie Ihr Vorhaben im Vertragsjahr umsetzen und fertigstellen. Die Kosten sind zunächst vorzufinanzieren. Die Endabrechnung läuft ebenfalls über die Regionalentwicklung Kraichgau e.V. und die LEADER-Geschäftsstelle. Dazu müssen Rechnungen und die Zahlbelege eingereicht werden. Die Endabrechnung muss spätestens zum 15.11. eines jeden Jahres erfolgen. Danach eingereichte Rechnungen können nicht mehr erstattet werden. Nach Prüfung der Rechnungen und einer Inaugenscheinnahme vor Ort wird die Förderung ausgezahlt. Sie erhalten eine Plakette, die auf die Förderung hinweist und sichtbar anzubringen ist.

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