Regionalbudget

Das Regionalbudget ist neben der LEADER-Förderung ein weiterer Fördertopf für die Region Kraichgau. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Land Baden-Württemberg stellen den LEADER-Vereinen jährlich 180.000 € Budget zur Verfügung.  Zusätzlich werden 10% durch die Landkreise Rhein-Neckar, Karlsruhe und Heilbronn kofinanziert, was den jährlich zur Verfügung stehenden Fördertopf von 200.000 € ergibt. Die Gelder stehen grundsätzlich von Seiten des Bundes in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zur Verfügung, die ausschließlich an Kleinprojekte im Gebiet der LEADER-Kulisse Kraichgau weitergereicht werden. Wann das Förderprogramm in Baden-Württemberg starten kann, ist zu Redaktionsschluss unsicher, da zunächst die rechtlichen Vorraussetzungen geschaffen werden müssen.

Als Kleinprojekt gilt, wessen Gesamtnettoinvestitionskosten unter 20.000 € liegen. Das Projekt muss eine Investition, d.h. eine Anschaffung oder ein Bauvorhaben, sein. Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 €. Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen eingereicht werden. Es können Ideen in den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastruktur und Grundversorgung unterstützt werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig. Die Gelder sind jährliche Gelder, d.h. die Maßnahme muss innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt und abgerechnet werden.

Die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen schaffte der Planungsausschuss für Agrar- und Küstenschutz am 27. November 2018, in dem er das Regionalbudget in die Förderungsgrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aufnahm.  Das Land Baden-Württemberg muss diese Vorgaben in Landesrecht umsetzen. Dieser Prozess ist zu Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Sobald der Landtag den Weg zum Abruf der Gelder frei macht, können wir die Mittel in der Region ausschreiben. Nach jetzigem Informationsstand werden diese rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr rechtzeitig verabschiedet, um alle Fristen für die Verteilung des Budgets für 2019 einhalten zu können. Die Gelder für 2020 werden wahrscheinlich im Herbst/ Winter ausgeschrieben. Ideen, die sich für die Förderung bewerben wollen, sollten bereits jetzt entsprechend vorbereitet werden (Einholung von Angeboten, Berechnung der Kosten). Im Webauftritt www.kraichgau-gestalte-mit.de sind umfangreiche Informationen zu Fördermöglichkeit und Verfahren eingestellt.

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