LEADER: Kurzfristig noch Fördergelder verfügbar
Das Land stellt nochmals LEADER-Restmittel zur Verfügung. Es gibt damit allen, die bereits auf die neue Bewerbungsphase für LEADER-Mittel gewartet haben, die Möglichkeit noch relativ schnell Förderprojekte umzusetzen.
Vorhaben müssen dafür die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllen. Sie müssen bereits in wenigen Wochen bewilligungsreif sein, d.h. notwendige Unterlagen wie Baugenehmigung, gesicherter Eigenanteil und drei Angebote je Leistung müssen vorliegen. Gefördert werden können Förderinhalte gemäß der Richtlinie "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" aus den Bereichen Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtung und Arbeiten (außer der Bereich Wohnen). Ein Projektabschluss (Inbetriebnahme und Vorlage aller Abrechnungsunterlagen) bis Ende 2024 muss unbedingt gewährleistet sein.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung sowohl elektronisch als auch auf dem Postweg bis zum 1. April 2023 bei der LEADER-Geschäftsstelle (Schlossstr. 1, 74918 Angelbachtal und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein. Interessierte können auch jederzeit vorab Kontakt mit der Geschäftsstelle des „Regionalentwicklung Kraichgau e.V.“ aufnehmen und sich beraten lassen, ob Ihr Projekt die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Details zum Projektaufruf
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan / Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.