Sie haben ein Projekt das im Jahr in den Jahren 2021, 2022 oder 2023 umgesetzt werden soll? Melden Sie sich bei der LEADER-Geschäftsstelle für eine Förderberatung! Die Förderperiode wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Die LEADER-Aktionsgruppe erhält damit in den Jahren 2021 und 2022 Gelder, die sie an geeignete Vorhaben weiterreichen kann. Förderberatungen und die Ausarbeitung eines Zeitplanes zur Bewerbung können jederzeit angefragt werden.
Aktueller Projektaufruf der LEADER Aktionsgruppe Kraichgau
Datum des Projektaufrufs: Freitag, 15. Januar 2021
Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: Montag, 01. März 2021
Geplanter Auswahltermin durch das Auswahlgremium: Ende März 2021
Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die LEADER-Förderung im Kraichgau um zunächst zwei Jahre verlängert wird. Zwar sind von Seiten der EU noch nicht alle notwendigen Verordnungen verabschiedet, aber alle Zeichen deuten daraufhin. Somit hat sich auch das Land entschieden, die für die LEADER-Regionen bereitgestellten Landesgelder weiterhin bereitzustellen und diese auch vor Freigabe der EU-Gelder entsprechend bereits an die Regionen zu vergeben. Daher können bereits jetzt in folgenden Fördermodulen weitere Förderprojekte ausgewählt werden:
Landschaftspflege und Naturschutz: Gefördert werden können Investitionen in den Arten- und Biotopschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege. Antragsteller können sowohl Kommunen als auch Vereine, Verbände oder Landwirte sein. Die Fördersätze variieren je nach Antragsteller und Art des Vorhabens zwischen 30 und 95% der Kosten. Es stehen insgesamt 150.000 EUR an Fördergeldern zur Verfügung. Interessierte werden gebeten sich frühzeitig vor dem Stichtag bei der LEADER-Geschäftsstelle, dem Landschaftserhaltungsverband, der unteren Naturschutz- oder Landwirtschaftsbehörde beraten zu lassen und die grundsätzliche förderfähig nach der Richtlinie LPR/LEADER abzustimmen.
Maßnahmen in Kunst & Kultur: Gefördert werden nicht-investive Projekte zum Aufbau und Erhalt des Kulturlebens im ländlichen Raum. Die Vorhaben müssen der "Kultur im engeren Sinne" zugeordnet werden können. Gefördert werden können Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, Kooperationen mit Bildungsinstitutionen und sozialen Einrichtungen, Professionalisierung von Kultureinrichtungen und Netzwerkbildung. Projekte und Veranstaltungen im Sinne dieses Moduls sind zeitlich befristete künstlerische oder kulturelle Aktivitäten, für die noch keine Vorleistungen getroffen wurden oder Aufträge vergeben wurden. Antragsberechtigt sind freie Träger, Vereine und gemeinnützige Institutionen im Kulturbereich sowie Kulturbetriebe- und -initiativen in privater Trägerschaft. Vorhaben, die zur Förderung ausgewählt werden erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40% der nachgewiesenen Kosten. Es stehen vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuweisung insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung.
Regionale Themenbereiche: Anträge können für alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) eingereicht werden: „Kulturlandschaft Kraichgau", „Lebendige Kraichgauorte“, „Kreative Kraichgaujugend“.
Auswahlverfahren: Die Projektbewerbungen werden vom gewählten Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand eines Bewertungskataloges beurteilt, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien sowie das Projektauswahlverfahren können im Downloadbereich eingesehen werden. Dort finden Interessierte auch die Bewerbungsformulare und weitere Informationen zum Förderprogramm.
Anträge: Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl elektronisch als auch auf dem Postweg bei der LEADER-Geschäftsstelle ein.
Vorbehalt: Der Haushalt für das Jahr 2021 des Landes wird noch beschlossen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob diese Fördermittel tatsächlich bereitgestellt werden können.