Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen oder anderen öffentlichen Trägern gestellt werden. Bestimmte festgelegte Voraussetzungen und Kriterien muss eine Projektidee unbedingt erfüllen, wenn sie für eine LEADER-Förderung in Frage kommen soll.
Testen Sie Ihr Projekt auf Passfähigkeit! Wenn Sie alle nachfolgenden Fragen eindeutig mit Ja beantworten können, gibt es eine gute Chance, dass Ihr Vorhaben über LEADER gefördert werden könnte. Wenden Sie sich für eine weitergehende Beratung an das Regionalmanagement!
- Wird das Vorhaben auf dem Gebiet einer oder mehreren der 17 Kommunen der LEADER-Region Kraichgau umgesetzt oder ist es ein überregionales/ transnationales Netzwerk- bzw. Kooperationsvorhaben? Eine Ausnahme bilden die Städte Eppingen und Sinsheim. Hier können nur in den Stadtteilen Projekte gefördert werden, die Gemarkung der Kernstädte sind von der Förderung ausgenommen.
- Trägt Ihr Vorhaben zu einem oder mehreren Entwicklungszielen der Region bei? Dabei sollen vor allem Ideen unterstützt werden, die innovativ/modellhaft für die Region sind und eine nachhaltige strukturelle Wirkung nach sich ziehen. Dies sind z.B.
- Tourismus stärken: Verbesserung der Infrastruktur, Angebote und Qualität für Tages- und Übernachtungsgäste
- Landschaft pflegen: Erhalt und Nutzung der Kulturlandschaft insbesondere Streuobstwiesen, historische Weinberge und Hohlwege
- Kulinarik vermarkten: Stärkung der Vermarktung regionaler Produkte und Aufbau neuer Wertschöpfungsketten
- Zukunftsfähige Orte gestalten: Unterstützung der Willkommenskultur und Generationenfreundlichkeit
- Kulturelle Angebote unterstützen: Schaffung von kulturellen Angeboten, Etablierung eines Kulturnetzwerkes
- Lebenswerte Kommunen schaffen: Konzepte zur Nutzung von Leerständen und Baulücken, bedarfsgerechte Nahversorgung und nachhaltige Energieversorgung
- Ehrenamt anerkennen: Unterstützerstrukturen für das Ehrenamt etablieren
- Kleine und mittlere Unternehmen stärken: Förderung von Existensgründungen- und festigungen, insbesondere für Frauen
- Junge und kluge Köpfe fördern: Partnerschaften von Jugendlichen und regionalen Unternehmen und gute Freizeitmöglichkeiten schaffen
- Wurde das Vorhaben noch nicht begonnen? Es wurden keine Aufträge (außer Planung) veranlasst und Arbeiten durchgeführt.
- Die Nettogesamtkosten des Projektes liegen unter 600.000 Euro? LEADER fördert keine Großprojekte. In den Kosten sind alle anfallenden Arbeiten einzurechnen, die zur entsprechenden Nutzung notwendig sind. So auch Eigenleistungen obwohl diese nicht gefördert werden.
- Das Vorhaben erreicht eine Fördersumme von ca. 5.000 Euro (entspricht Nettogesamtkosten von ca. 9.000 Euro)? Das gesamte Antrags- und Abrechnungsverfahren ist aufwendig, daher gibt es diese Bagatellgrenze für die Förderung. Aber: Es kann insbesondere im Bereich der Kulturveranstaltungen und Landschaftspflege Ausnahmen geben! Sprechen Sie die LEADER Geschäftsstelle an.
- Eine verlässliche Kostenschätzung für das Projekt liegt vor? Für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Kostenplanung notwendig, daher sollte sich das Vorhaben bereits in einem sehr weit fortgeschrittenen Planungsstand befinden.
- Ist die Gesamtfinanzierung gesichert? Durch LEADER kann eine Anteilsfinanzierung an den Gesamtkosten erfolgen. Die Förderung ist zwar ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, wird jedoch erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die gesamten Kosten müssen entsprechend zunächst vorfinanziert werden.
Konnten Sie alle Fragen mit Ja beantworten? Zögern Sie nicht und kommen Sie in die LEADER-Geschäftsstelle. Wir schauen gemeinsam, ob Ihr Vorhaben in einer der vom Land vorgegeben Fördermodule passt und welcher Fördersatz möglich wäre. Die Förderbestimmungen sind sehr komplex, deshalb wird eine individuelle Rücksprache empfohlen.
LEADER ist zwar ein eigenständiges Förderprogramm, speist sich aber aus bestehenden Landesrichtlinien, die auch eigenständige Fördermöglichkeiten des Landes bieten. Diese sind:
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als zentrales Kofinanzierungsinstrument des Landes zur Stärkung des ländlichen Raumes z.B. für Wohnraumschaffung und Ortskernsanierungen.
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für Projekte mit Naturschutzcharakter.
Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) für Existenzgründungen, Qualifizierung und Netzwerke von Frauen im Ländlichen Raum
An die LEADER Geschäftsstelle werden unterschiedliche Förderanfragen gestellt, für die es teilweise Fachförderprogramme bzw. andere Fördermöglichkeiten gibt und die deshalb nicht über LEADER gefördert werden können. Da sich die Förderbedingungen immer wieder ändern, wird auf die jeweilige Homepage bzw. Förderübersicht verwiesen. Die LEADER Geschäftsstelle vermittelt gern Ansprechpartner, sollte für Sie eines dieser Förderprogramme in Betracht kommen. Die Mitarbeiter der LEADER-Geschäftsstelle sind auch gern bei der Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten behilflich. Wir empfehlen zunächst eine Abfrage von Förderwegweisern und Suchmaschinen. Diese sind z.B.:
LEADER ist ein Förderprogramm, das unter der Verwaltung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) steht. Der Förderwegweiser des MLR umfasst ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Über diesen Wegweiser gelangt man über die thematische Gliederung oder über die Stichwortsuche zu einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten, auch über die Angebote des MLR hinaus.
Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg werden Projekte im Bereich „Innovation und Energiewende“ u.a. mit der Richtlinie „Spitze auf dem Land“ gefördert. Mehr Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum .
Förderprogramme im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums werden auf der Service-Seite des Ministeriums unter Förderprogramme und Aufrufe dargestellt.
Unter dem Motto „Chancen fördern“ setzt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren gemeinsam mit seinen Partnern die Förderung mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Land um.
Für den Bereich Energieeinsparförderung – auch für das Förderprogramm „Klimaschutz Plus” des Umweltministeriums – hält die „KEA” Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ihr Angebot zur Förderberatung unter diesem Link bereit.
Für besonders innovative Projekte hilft die Steinbeis 2i GmbH weiter. Sie unterstützt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ansässige kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up und Scale-Up bei ihren innovativen Vorhaben mit Fördermittel- und Antragsberatung sowie im transnationalen Technologietransfer und der Partnersuche. Dort wird ein InnoCheck angeboten mit passgenauen Förderangeboten.
Das Bundeswirtschaftsministerium bietet ebenfalls eine Förderdatenbank an. Dort sind auch Fördermöglichkeiten in den anderen Bundesländern hinterlegt.
Ansprechpartnerinnen in allen Fragen, die sich Frauen im Laufe ihres Berufslebens stellen, sind die "Kontaktstellen Frau und Beruf". Dort wird beraten und unterstützt, es werden Projekte gestartet und Weiterbildungsangebote initiiert. Ziele sind „die Erschließung des Fachkräftepotenzials von Frauen für die Wirtschaft, die Gleichstellung von Frauen im Berufsleben sowie die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“. Weitere Informationen unter Kontaktstelle Frau und Beruf Heilbronn-Franken, Kontaktstelle Frau und Beruf Mannheim - Rhein-Neckar-Odenwald oder Kontaktstelle Frau und Beruf Karlsruhe - Mittlerer Oberrhein.
Abschließend noch ein Tipp: Folgen Sie uns auf Facebook. Dort weisen wir immer wieder auf aktuelle Ausschreibungen von vielen Förderprogrammen hin.