Projektauswahlverfahren

Die Fördermittelvergabe verläuft nach einem festgelegten Prozess und einem transparenten Verfahren.

Im Rahmen eines Projektaufrufs eingereichte Projekte werden zunächst von der LEADER- Geschäftsstelle auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen und grundlegenden Anforderungen für die Projektidee eingeschätzt. Interessierte erhalten auf Wunsch im Vorfeld eine Beratung zu den Chancen einer Förderung. Die Geschäftsstelle informiert über den Ausgang dieser Vorprüfung und gibt, sofern notwendig, Vorschläge zur Verbesserung des Antrages oder die genauen Gründe, warum der Antrag oder das Projekt die Fördervorraussetzungen nicht erfüllt.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt alleinig durch das Bewertungsgremium der Region, Auswahlausschuss genannt. Erfüllt das eingereichte Projekt die grundlegenden Fördervoraussetzungen wird es dem Auswahlausschuss vorgelegt. Die Mitglieder des Auswahlausschusses entscheiden, welche Projekte im Rahmen des LEADER-Programms initiiert und finanziell unterstützt werden.  Der konkrete Termin für die Auswahlentscheidung wird bereits im Projektaufruf genannt. Dieser Termin ist öffentlich, so dass jeder die Auswahl begleiten und beobachten kann. Zur Beurteilung der Bewerbung wird eine Bewerbungsmatrix benutzt, in der verschiedene Aspekte mit Punkten bewertet werden, wie z.B. der Beitrag zur Entwicklung der Region, welche soziale und umweltrelevante Aspekte das Vorhaben hat oder ob private Akteure an der Planung und Umsetzung beteiligt sind. Die Anwendung der Bewertungsmatrix und die dabei festgestellte Punktzahl je Vorhaben führen zu einem Ranking der Vorhaben. Die Vorhaben werden sodann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens durch Beschluss vom Auswahlausschuss ausgewählt. Dies bedeutet, dass die Fördermittel nun für das Vorhaben geblockt sind und von diesem abgerufen werden können. Anschließend wird die Liste der ausgewählten Projekte an die zuständige Fördermittel-Bewilligungsstelle weitergeleitet, weil diese ab diesem Zeitpunkt das weitere Verfahren übernimmt.

Die vom Auswahlausschuss ausgewählten Projekte haben drei Monate Zeit um bei der Bewilligungsstelle, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, einen formellen Antrag mit allen notwendigen Anlagen einzureichen. Die Bewilligungsstelle prüft die detaillierten Anträge auf formale Aspekte und Förderfähigkeit. Sollte innerhalb dieser drei Monate kein Antrag gestellt werden, verfällt die positive Auswahlentscheidung des Auswahlausschusses. Ziehen ausgewählte Projekte ihre Bewerbung zurück und stellen keinen Antrag auf Förderung, rücken die im Ranking nächstplatzierten Projekte nach. Dieses Nachrückprinzip gilt bis zum nächsten Projektaufruf. Nicht ausgewählte Projekte können sich jederzeit wieder bei einem der nächsten Projektaufrufe bewerben. Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht worden sein, ist jedoch eine Überarbeitung des Konzeptes notwendig. 

Erst wenn ein positiver Zuwendungsbescheid der zuständigen Stelle vorliegt, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Der Auswahlprozess bis hin zum Zuwendungsbescheid kann aufgrund seiner Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen. Dies sollte bei der zeitlichen Projektplanung berücksichtigt werden. 

Weitere Informationen für Projektträger sind in einem Merkblatt zusammengestellt. Die LEADER-Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger auf dem Weg zur Umsetzung ihres LEADER-Projektes. Dazu gehört auch ein transparenter Informationsfluss zwischen dem Auswahlausschuss, Arbeitsgruppen, Projektträgern und den Menschen in der Region.

Unterlagen und weitere Informationen erhalten Sie in unserem Download-Bereich (kraichgau-gestalte-mit.de).

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